Allgemeine Geschäftsbedingungen

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    1. Allgemeines, Definitionen und Anwendbarkeit
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden: „AGB“ genannt, gelten für alle Angebote, Offerten, Vorschläge und Projektanträge und sind integraler Bestandteil derselben, nachfolgend bezeichnet als: „Angebote“ derVencomaticGroup B.V. oder jedes ihrer verbundenen Unternehmen, im Folgenden: „VMG“ genannt, einer jeder Auftragsbestätigung, im Folgenden „Auftragsbestätigung“ genannt, und aller Vereinbarungen, einschließlich der in Verhandlung befindlichen Vereinbarungen, im Folgenden „Vereinbarungen“ genannt: „Verträge", betreffend den Verkauf durch VMG und den Kauf durch den Kunden, im Folgenden: „Kunde" genannt, aller Geräte, Gegenstände, Maschinen, Anlagen, Werke, Teile, im Folgenden auch genannt: „Produkte“, und / oder Dienstleistungen, im Folgenden als: „Services“ bezeichnet, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes mit der VMG vereinbart wurde. 
    3. Ein Verweis in diesem Vertrag auf die Einzahl schließt die Mehrzahl ein und umgekehrt.
    4. Die Anwendbarkeit etwaiger Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
    5. Schließt VMG mehr als einmal Verträge mit dem Kunden ab, gelten diese AGBs für alle nachfolgenden Verträge, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich für anwendbar erklärt wurden oder nicht.
    6. VMG ist berechtigt, die AGBs regelmäßig zu aktualisieren und/oder zu ändern, und ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung des Kunden über eine solche Aktualisierung oder Änderung oder der Übersendung der aktualisierten oder geänderten AGBs an den Kunden gelten diese geänderten AGBs für alle (künftigen) Geschäfte zwischen VMG und dem Kunden.
    7. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs nichtig sein oder außer Kraft gesetzt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der AGBs weiterhin gültig.
    8. Angebote, Vereinbarungen
    9. Alle Angebote der VMG können jederzeit widerrufen werden, es sei denn, im Angebot ist eine Frist zur Annahme angegeben.
    10. Angebote gelten nicht für Nachbestellungen.
    11. Ein Vertrag gilt nur zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang als abgeschlossen, in dem VMG ihm ausdrücklich durch eine spezifizierte Auftragsbestätigung oder ein anderes ähnliches Dokument, das alle wesentlichen Vertragsbedingungen enthält, zugestimmt hat
    12. Preise
    13. Der vereinbarte Preis ist der von VMG im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung genannte Preis oder Tarif. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich die Preise in Euro, ausschließlich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben, Gebühren, Steuern, Lager-, Versand-, Verpackungs-, Transport-, Installations-, Inbetriebnahme- oder Schulungskosten, Kosten für Reparatur, Wartung und basieren auf der Lieferung ab Werk (Incoterms2000).   
    14. Sofern die Preise von VMG nicht als fest angegeben wurden, ist VMG berechtigt, die Preise der noch zu liefernden Produkte und Leistungen zu erhöhen, wenn die den Kostenpreis bestimmenden Faktoren einer Erhöhung unterworfen wurden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: Roh- und Hilfsstoffe, Energie, Produkte, die VMG von Dritten bezieht, Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, staatliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungsprämien. VMG wird den Kunden über eine solche Erhöhung informieren.
    15. Die Preise von VMG können an die Inflation angepasst werden.
    16. Zahlung
    17. Die Zahlung hat durch den Kunden so zu erfolgen, wie von VMG im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung angegeben. Haben die Parteien keine Lieferbedingungen vereinbart, hat die Zahlung vor der Lieferung/Leistung zu erfolgen. Beanstandungen der in Rechnungen angegebenen Beträge setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
    18. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung in voller Höhe und ohne jeden Abzug oder Aufrechnung, gleich unter welchem Titel, zu erfolgen. VMG ist berechtigt, Beträge, die VMG dem Kunden schuldet, mit Beträgen zu verrechnen, die der Kunde VMG oder einem der verbundenen Unternehmen von VMG schuldet.
    19. Ab Fälligkeit einer Rechnung hat der Kunde, ohne dass es einerInverzugsetzungbedarf, die ausstehenden Raten mit 1,5 % pro angefangenem Monat zu verzinsen, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, in diesem Fall gelten die höchsten Zinsen. Der Kunde trägt auch die zum Inkasso anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Die letztgenannten Kosten werden mit 15 % des jeweiligen Betrages angesetzt, bei einem Mindestbetrag von 1.000,00 Euro. Das Vorstehende gilt unbeschadet des Rechts von VMG, eine ihrerseits ausstehende Verpflichtung zu stunden, wenn der Kunde mit der Zahlung einer oder mehrerer Raten in Verzug ist. 
    20. Wenn der angebotene Preis nicht in Euro angegeben ist, basiert dieser Preis auf dem Devisenkassa- und Devisenterminkurs am Tag der endgültigen Preisangabe der angegebenen Währung gegenüber dem Euro. Wenn zwischen dem Datum des endgültigen Angebots und dem Datum des endgültigen Vertragsabschlusses die angegebene Währung um mehr als 2 % abgewertet hat, werden die angegebenen Preise in der angegebenen Währung um diese Änderungshöhe angepasst.
    21. Im Falle der Auflösung des Kunden, des Konkurses oder der Beantragung des Konkurses, des Todes, der Zulassung zum gesetzlichen Vergleich gemäß dem niederländischen Gesetz über den Vergleich natürlicher Personen („Wetschuldsaneringnatuurlijke personen“), der Unterstellung unter Vormundschaft, der Pfändung oder der Gewährung eines vorläufigen oder anderweitigen Zahlungsaufschubs werden die Forderungen von VMG gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar. 
    22. Die Zahlungen werden zunächst zur Deckung der Kosten, dann zur Deckung der fälligen Zinsen und schließlich zur Deckung der Hauptsumme und der aufgelaufenen Zinsen verwendet.
    23. Lieferung und Eigentum
    24. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW) VMGEersel, Niederlande, oder EXW einem anderen, von den Parteien zu vereinbarenden (Produktions-)Standort.
    25. Der Kunde hat die Produkte unverzüglich nach deren Bereitstellung abzunehmen bzw. in Besitz zu nehmen. Für den Fall, dass die Produkte dem Kunden zur Verfügung stehen oder dem Kunden zur Lieferung angeboten werden, aber nicht abgenommen werden, aus welchem Grund auch immer, erfolgt die Lieferung durch eine schriftliche Mitteilung von VMG.
    26. Für den Fall, dass der Kunde die Annahme der Produkte verweigert oder es versäumt hat, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist VMG berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Die Forderungen von VMG gegenüber dem Kunden, einschließlich etwaiger Transport- und Lagerkosten, werden in diesem Fall sofort fällig und zahlbar. Falls der Kunde die Produkte nicht innerhalb von zwei Monaten abnimmt, ist VMG berechtigt, die Produkte an einen anderen Kunden zu verkaufen. Der Schaden, der VMG durch einen solchen Weiterverkauf der Produkte entsteht, geht zu Lasten des Kunden.
    27. VMG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und jede Lieferung in Rechnung zu stellen.
    28. Lieferzeiten
    29. Sofern VMG eine Lieferzeitspanne angegeben hat, ist diese als Referenz zu verstehen. Ein angegebener Liefertermin ist daher nie eine festgesetzte Frist.
    30. Die Lieferfrist beginnt erst zu laufen, nachdem der Vertrag abgeschlossen ist, alle für die Durchführung des Vertrages eventuell erforderlichen Formalitäten erfüllt sind, alle vom Kunden zu erteilenden Informationen und erforderlichen Unterlagen der VMG zur Verfügung gestellt wurden und die Anzahlung, sofern vereinbart, bei VMG eingegangen ist. Der Kunde haftet für die Folgen einer etwaigen Verschiebung der Lieferung. 
    31. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gilt die Lieferung als erfolgt, wenn die zu liefernden Produkte transportbereit sind und VMG die Bereitstellung für den Transport mitgeteilt hat.
    32. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert oder fällt sie in den Verantwortungsbereich des Kunden, z. B. weil er eine andere Lieferart als ab Werk gemäß denIncotermswählt oder eine sonstige Mitwirkungspflicht verletzt, so haftet VMG für diese Verzögerung nicht und ist berechtigt, unbeschadet der sonstigen Rechte von VMG Ersatz der VMG hierdurch entstehenden Aufwendungen und Schäden zu verlangen. Die Zahlungsbedingungen werden durch einen solchen Verzug nicht verändert. 
    33. Bei Überschreitung einer angegebenen Frist hat der Kunde VMG schriftlich in Verzug zu setzen und ihr eine angemessene Frist zur Nachholung zu setzen. Haben sich die Parteien nicht auf eine Frist geeinigt, teilt VMG dem Kunden rechtzeitig mit, wann die Lieferung oder Leistung erfolgen wird.
    34. Wenn die Zahlung durch den Kunden durch ein Akkreditiv erfolgen soll, im Folgenden als: „AK“, so beginnt die Lieferfrist an dem Tag zu laufen, an dem die Bank VMG mitgeteilt hat, dass das AK gemäß den Anforderungen von VMG eröffnet wurde, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.  Hat der Kunde eine Vorauszahlung oder Sicherheit für die Zahlung des Kaufpreises zu leisten oder hat der Kunde Informationen und/oder Materialien oder Teile beizubringen, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind, so beginnt die vereinbarte Lieferfrist erst nach vollständigem Zahlungseingang, nach Leistung der erforderlichen Sicherheit bzw. nach vollständiger Bereitstellung der Informationen und/oder Materialien oder Teile zu laufen.
    35. Lieferung, Prüfung, Reklamationen
    36. Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Produkte bzw. die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe zu prüfen oder durch andere prüfen zu lassen. Beanstandungen der gelieferten Produkte hat der Kunde innerhalb von sieben Tagen schriftlich an VMG zu melden. DieInverzugsetzungmuss den Mangel so detailliert wie möglich beschreiben, damit VMG in der Lage ist, in angemessener Weise zu reagieren. 
    37. Jede Beschädigung der Produkte muss in der Packliste/im Frachtbrief vermerkt und VMG schriftlich mitgeteilt werden.
    38. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung wird VMG die Beschwerde unverzüglich bearbeiten.
    39. Die folgenden Situationen rechtfertigen unter keinen Umständen die Einreichung einer Beschwerde:

    Abweichungen in Farbe, Gewicht, Spezifikationen und Abmessungen, welche die Funktionen nicht beeinträchtigen; 

    etwaige Satz-, Druck- oder Schreibfehler im Katalog, auf der Website oder im Angebot. 

    1. Im Falle einer begründeten Beanstandung wird VMG die gelieferten Produkte nachbessern oder ersetzen, es sei denn, dies ist für den Kunden bis dahin nachweislich sinnlos geworden. Ist dies der Fall, so hat der Kunde VMG durch eine schriftliche Mitteilung darüber in Kenntnis zu setzen. VMG haftet jedoch in allen Fällen nur im Rahmen der in den Artikeln „Gewährleistung“ und „Haftung““ getroffenen Regelungen.

      

    1. Gefahrenübergang
    2. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte, die den Gegenstand des Vertrags darstellen, geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem diese Gegenstände rechtlich und/oder tatsächlich an den Kunden geliefert werden und damit in die Verfügungsgewalt des Kunden oder eines vom Kunden benannten Dritten gelangen, bzw. in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenstände zur Lieferung bereitgestellt sind, nachdem der Kunde darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.
    3. Für den Fall, dass VMG für den Transport der Produkte zu sorgen hat, die den Vertragsgegenstand darstellen, geschieht dies vollständig auf Kosten und Risiko des Kunden. Soweit die Parteien keine abweichenden Regelungen vereinbart haben, ist der Kunde für den Abschluss einer ordnungsgemäßen Versicherung verantwortlich.
    4. Export
    5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss die Zahlung bei Exportgeschäften durch ein unwiderrufliches, von einer niederländischen Bank bestätigtes Akkreditiv erfolgen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
    6. Der Kunde garantiert für den Fall, dass für die Einfuhr der Produkte in das Bestimmungsland eine Einfuhrbescheinigung oder -lizenz erforderlich ist, dass eine solche Einfuhrbescheinigung oder -lizenz vor der Verschiffung eingeholt wurde bzw. eingeholt werden wird, andernfalls haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden.
    7. Für den Fall, dass Arbeiten in ein anderes Land exportiert werden, ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen und Einrichtungen zu veranlassen.
    8. Modelle/Spezifikation der Produkte
    9. Alle von VMG in welcher Form auch immer zur Verfügung gestellten Informationen in Bezug auf die Produkte und deren Verwendung, wie z. B. Abmessungen, Kapazitäten, Leistungen, Preise, Farben, die in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Rundschreiben, Anzeigen, Präsentationen, Zeichnungen, Modellen oder Abbildungen und anderen Daten enthalten sind, gelten nicht als Vertragsbedingungen, es sei denn, dies wird in einem Vertrag ausdrücklich vereinbart.
    10. VMG ist berechtigt, die Spezifikationen oder das Konzept der bestellten Produkte zu ändern und Produkte in Übereinstimmung mit diesen geänderten Spezifikationen oder dem geänderten Design zu liefern, sofern die Produkte für den gleichen Zweck wie die bestellten Produkte ausgelegt sind und sich nicht wesentlich unterscheiden. VMG ist außerdem berechtigt, die Spezifikationen oder das Konzept zu ändern, wenn sie aufgrund von Materialmangel oder einer anderen ähnlichen Ursache nicht in der Lage ist, die mit dem Kunden vereinbarten Spezifikationen zu erfüllen. In diesen Fällen hat VMG ihre Verpflichtung zur Lieferung konformer Produkte ordnungsgemäß erfüllt, indem sie die so geänderten Produkte liefert.
    11. Falls der Vertrag die Montage umfasst: Arbeiten
    12. Der Kunde sorgt dafür, dass alle Genehmigungen, Befreiungen und sonstigen Entscheidungen von Behörden, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind oder die VMG als erforderlich bezeichnet, rechtzeitig eingeholt werden.
    13. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind im Preis nicht enthalten:

    Erdarbeiten, Meißel- und Hammerarbeiten, Fundamentarbeiten, Metallarbeiten, Betonarbeiten, Tischlerarbeiten und andere zusätzliche Arbeiten jeglicher Art; 

    zusätzliche Hilfskräfte zum Bewegen der Teile, die mit den von VMG zur Verfügung gestellten Arbeitskräften nicht bewegt werden können, sowie die Kosten für die dafür eingesetzten Hebezeuge und Maschinen; 

    Gerüste; 

    den Anschluss von Anlagen an das Strom-, Gas- oder Wasserleitungsnetz sowie den Anschluss von Abwasserleitungen; 

    die Lieferung und Montage von Schaltanlagen, Sicherheitseinrichtungen und elektrischen Leitungen für die von VMG zu liefernden Elektromotoren und sonstigen elektrischen Betriebsmittel; 

    die Versorgung mit Wasser, Strom usw., die zur Prüfung der Inbetriebnahme erforderlich ist; 

    Arbeiten, die erforderlich sind, um Teile der Systeme, die während der Arbeiten verschmutzt oder beschädigt wurden, wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, und 

    Unterkunfts- und Reisekosten. 

    1. Der Kunde stellt sicher, dass VMG die Durchführung der Arbeiten innerhalb der vereinbarten Fristen ungestört erfüllen kann und dass VMG rechtzeitig darüber verfügen kann:

    das Gebäude, in dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen, bei einer Temperatur zwischen 5° und 32° Celsius, besenrein; 

    ausreichende Einrichtungen für die Versorgung, Lagerung und den Abtransport von Materialien und Geräten; 

    Anschlussmöglichkeiten für elektrische Geräte, Beleuchtung, Gas, Brennstoff, Druckluft, Wasser, Schmierfett usw., die für Montage und Reparaturen erforderlich sind, und 

    solche Beleuchtungseinrichtungen, dass die Montagearbeiten auch bei künstlicher Beleuchtung durchgeführt werden können. 

    1. Der Kunde muss feststellen, ob das Gebäude für die Montage des Systems, einschließlich einer eventuellen Aufhängung, geeignet und statisch tragfähig genug ist. Schäden, die sich aus der Untauglichkeit ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.
    2. VMG ist berechtigt, während der Durchführung der Arbeiten ihr Werbeschild auf der Baustelle anzubringen.
    3. Hat sich der Kunde die Lieferung bestimmter Materialien und/oder die Ausführung bestimmter Teile der Arbeiten vorbehalten, so haftet er für die nicht rechtzeitige Lieferung oder Leistung in diesem Zusammenhang.
    4. Der Kunde stellt sicher, dass alle Daten und Messungen, die VMG als notwendig angibt oder die der Kunde vernünftigerweise als notwendig für die Durchführung des Vertrages ansehen sollte, rechtzeitig an VMG übermittelt werden.
    5. Werden VMG die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen und Genehmigungen gemäß Ziffer 10.1 und 10.7 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist VMG berechtigt, die Durchführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Kurden die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach ihren üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
    6. Verzögert sich der Beginn oder der Fortgang der Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde der VMG die durch die Verzögerung entstehenden Schäden und Kosten zu ersetzen.
    7. Für den Fall, dass Arbeiten durch VMG oder durch von VMG beauftragte Dritte beim Kunden oder an einem vom Kunden im Rahmen des Vertrages benannten Ort durchgeführt werden, stellt der Kunde die von den Mitarbeitern von VMG oder denjenigen des jeweiligen Drittenangemessenerweisebenötigten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung. 
    8. Der Kunde hat während der Durchführung der Arbeiten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Der Kunde ist dabei verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
    9. Der Kunde hat die behördlichen Bestimmungen und Empfehlungen zu beachten, andernfalls haftet er für den daraus entstehenden Schaden.
    10. Falls erforderlich, und von VMG zu bestimmen, umfasst der Verkauf der Produkte die Bereitstellung einer Betriebsanleitung. VMG bestimmt auch den Umfang und die Art der Erteilung dieser Anleitungen und übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung.
    11. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Beseitigung von Schutt, Abfällen und gefährlichen Stoffen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
    12. Der Kunde stellt VMG von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen und dem Kunden zuzurechnen sind.
    13. Die Arbeit gilt als geliefert, wenn die gelieferten Produkte dem Kunden montiert und funktionsfähig zur Verfügung gestellt oder vom Kunden in Gebrauch genommen worden sind.
    14. Vor der endgültigen Übergabe der montierten Arbeiten wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, das Werk bzw. die Anlage zu prüfen und zu testen. Macht der Kunde von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so gehen die Parteien davon aus, dass VMG die Arbeiten bzw. die Lieferung ordnungsgemäß durchgeführt hat.
    15. VMG ist berechtigt, die montierten Arbeiten jederzeit zu prüfen. Der Kunde hat unter allen Umständen seine Mitwirkung bei der Prüfung zu erbringen, indem er alle für die Prüfung erforderlichen Gegenstände und Tiere zur Verfügung stellt, andernfalls gilt die Lieferung durch VMG als ordnungsgemäß und die vereinbarte Gewährleistung kann nicht geltend gemacht werden.
    16. Höhere Gewalt
    17. Eine Partei ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der weder auf grobe Fahrlässigkeit noch auf eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung ihrerseits zurückzuführenist,noch nach dem Gesetz, einem juristischen Akt oder der allgemein herrschenden Meinung zu ihren Lasten geht. 
    18. Unter dem Begriff „Höhere Gewalt“ werden in diesen AGBs – neben seiner Definition im Gesetz und in der Rechtsprechung – alle äußeren Ursachen verstanden, vorhersehbar oder unvorhersehbar, die VMG nicht beeinflussen kann, aufgrund derer VMG jedoch nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören Streiks im Unternehmen von VMG, Computer- und Stromausfälle, Feuer, Diebstahl, Verkehrsstaus, Naturkatastrophen, wie z. B. schlechte Wetterverhältnisse, Tierkrankheiten, Exportbehinderungen, staatliche Maßnahmen und Verzögerungen bei der Lieferung von Produkten/Materialien durch Zulieferer.
    19. Soweit VMG zum Zeitpunkt des Eintritts der Situation höherer Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag teilweise erfüllt hat oder teilweise erfüllen kann und dieser erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist VMG berechtigt, dem Kunden den erfüllten oder zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen.

      

    1. Aussetzung und Auflösung
    2. VMG ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:

    der Kunde die sich daraus ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt 

    oder diese nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, oder im Falle höherer Gewalt; 

    Umstände, von denen VMG nach dem 

    Abschluss des Vertrags erfahren hat, dass sie Anlass zu der Befürchtung geben, 

    dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen oder 

    nicht rechtzeitig oder nicht in vollem Umfang erfüllen wird; für den Fall, dass 

    zu befürchten ist, dass der Kunde 

    seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen oder diese nicht 

    ordnungsgemäß erfüllen wird, ist eine Aussetzung nur in dem Maße zulässig, 

    wie dies durch den jeweiligen Ausfall gerechtfertigt ist; 

    der Kunde bei oder nach Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu leisten und diese Sicherheit nicht geleistet wurde oder unzureichend ist; oder 

    der Kunde stirbt oder sein Unternehmen aufgegeben oder übertragen wird. 

    1. Darüber hinaus ist VMG berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder auflösen zu lassen, wenn Umstände der Art eintreten, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder nach Maßstäben der Billigkeit und Angemessenheit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn sonstige Umstände der Art eintreten, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.
    2. Im Falle der Auflösung des Vertrages werden die Forderungen von VMG gegenüber dem Kunden sofort fällig. Für den Fall, dass VMG die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre Rechte und Ansprüche gemäß dem Gesetz und dem Vertrag.
    3. VMG behält sich jederzeit das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
    4. Wenn der Kunde den Vertrag storniert, haftet er für alle Kosten, die VMG entstehen, und für alle (direkten und indirekten) Schäden, die VMG infolgedessen erleidet, und hält VMG davon frei. Falls der Kunde weniger als 10 Wochen vor der geplanten Lieferung storniert, zahlt er in jedem Fall 100 % des vereinbarten Preises (einschließlich niederländischer MwSt.) als Stornierungskosten, unbeschadet des Rechts von VMG auf vollen Schadenersatz, einschließlich entgangenen Gewinns.
    5. Garantie
    6. Die von VMG hergestellten und registrierten Produkte entsprechen den von VMG angegebenen technischen Anforderungen und Spezifikationen.
    7. VMG gewährt ihrem Kunden eine Garantie für den Betrieb und die von ihr hergestellten Produkte, die bis zu einem Jahr nach Lieferung und bei elektrischen Geräten bis zu drei Monaten nach Lieferung gilt, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Frist vereinbart.
    8. Diese Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde den Mangel innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung desselben VMG meldet, um VMG die Möglichkeit zu geben, angemessen zu reagieren.
    9. Eine Berufung auf diese Garantie erlischt, wenn der Kunde VMG nicht die Möglichkeit bietet, Arbeiten auf der Grundlage der Garantie durchzuführen.
    10. Die Garantie muss schriftlich vereinbart werden.
    11. Diese Garantie beschränkt sich auf: Fabrikationsfehler, vorausgesetzt, der Kunde weist nach, dass solche Fehler innerhalb dieses Zeitraums aufgrund fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung seitens VMG oder fehlerhafter von VMG gelieferter Produkte aufgetreten sind, und umfasst daher keine Schäden als Folge von: unsachgemäßer, fahrlässiger oder unsachgemäßer Verwendung, Unfällen, falscher Anwendung, Lagerungsschäden, Nachlässigkeit oder Änderungen an den Produkten oder deren Komponenten und Wartung durch den Kunden oder einen Dritten oder infolge normaler Abnutzung von Teilen; VMG kann nach eigener Wahl die Produkte oder Teile davon, die als mangelhaft angesehen werden, reparieren oder ersetzen.
    12. Erweist sich die Reparatur vor Ort als die nach Ansicht von VMG am besten geeignete Methode, so hat der Kunde VMG die Durchführung der Reparatur zu ermöglichen und VMG alle erforderlichen und üblichen Hilfskräfte, Hilfsmaschinen, Hilfsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Betriebsmittel (Öle, Fette, Reinigungs- und sonstiges Kleinmaterial, Gas, Wasser, Strom, Beleuchtung usw.) rechtzeitig und am richtigen Ort unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, wobei die Kosten, die durch die nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Erfüllung dieser Bestimmungen entstehen, zu Lasten des Kunden gehen.
    13. Alle Produktionsdaten, Gewichte, Abmessungen, Preise, Leistungsbewertungen und andere Daten oder Statistiken bezüglich der Produkte, alle Darstellungen oder Beschreibungen bezüglich der Produkte sind nur ein Hinweis und werden nicht garantiert und begründen keine Garantie oder sonstige Verpflichtung.
    14. Diese Garantie erlischt:

    im Falle des Weiterverkaufs der gelieferten Produkte, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart; 

    im Falle, dass Anpassungen, Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Produkten durch Dritte ohne Zustimmung von VMG vorgenommen werden; 

    bei Überlastung, Blitzeinschlag, Überdruck oder falscher Platzierung oder Installation; 

    im Falle, dass die gelieferten Produkte chemischen Substanzen oder Elektrolyse ausgesetzt werden; 

    bei unsachgemäßen Sicherheitsmaßnahmen oder falschem Anschluss an das Netzwerk; 

    im Falle, dass die gelieferten Produkte nicht in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung verwendet und gewartet werden, und 

    im Falle, dass die gelieferten Produkte nicht so gelagert werden, dass sie gegen Witterungseinflüsse aller Art geschützt sind. 

    1. Im Rahmen der Garantieleistung tauscht VMG kostenlos Teile aus. Die Durchführung der Arbeiten sowie die Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Kunden.
    2. Ersetzte Teile stehen VMG zu und müssen an VMG zurückgegeben werden.
    3. Im Falle des Austausches kann VMG dem Kunden eine angemessene Gebühr für den Nutzen berechnen, den der Kunde aus dem Austausch zieht. Diese Gebühr entspricht mindestens dem Wiederbeschaffungswert.
    4. Solange der Kunde seine Verpflichtungen aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen nicht erfüllt, kann er sich nicht auf diese Garantie berufen.
    5. Haftung und Entschädigung
    6. Wenn VMG haftet, beschränkt sich diese Haftung auf die in diesen allgemeinen Bedingungen beschriebenen Garantieverpflichtungen und auf die in diesem Artikel festgelegten Bestimmungen.
    7. VMG haftet unter keinen Umständen für:

    Abweichungen, Schäden, Fehler und Mängel, die an den vom Kunden freigegebenen Produkten unbemerkt geblieben sind; 

    Abweichungen, Schäden, Störungen und Mängel, die durch unsachgemäße Montage oder Benutzung durch den Kunden oder Dritte entstehen; 

    indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangenen Umsatzes oder entgangener Einsparungen oder Schäden aufgrund einer Unterbrechung des Geschäftsbetriebs oder Schäden, die Dritten zugefügt werden, sofern und soweit nicht nach den geltenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung für Tod oder Körperverletzung oder Sachschäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden, gehaftet wird; 

    Schäden, die aus Rohstoffen resultieren, die für ungeeignet erklärt wurden, weil sich die Umweltgesetzgebung seit Abschluss des Vertrags geändert hat; 

    rechtswidrige, unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung der gelieferten Produkte durch den Kunden oder Dritte. 

    Schäden, die dadurch entstehen, dass die gelieferten Produkte nicht für den vom Kunden vorgesehenen Zweck geeignet sind; oder 

    Schäden als Folge einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung.    

    1. Sollte VMG für einen Schaden haften, so ist diese Haftung auf den von ihrem Versicherer gezahlten Betrag oder auf den Rechnungsbetrag, wenn dieser niedriger ist als der erste, oder auf den Betrag des Teils der Rechnung, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt.
    2. VMG haftet in keinem Fall für Schäden, die aus einer Beratung resultieren. Die Beratung erfolgt stets auf der Grundlage der VMG bekannten Tatsachen und Umstände und in gegenseitiger Absprache, wobei VMG den Willen des Kunden stets als Richtlinie und Ausgangspunkt nehmen wird. Die Empfehlung durch einen Verkaufsmitarbeiter oder einen Mechaniker von VMG kann in keinem Fall zu irgendeiner Form von Schadenersatz führen.
    3. VMG haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die daraus resultieren, dass VMG auf der Grundlage falscher und/oder unvollständiger Daten oder Messungen oder falscher und/oder unvollständiger Informationen über das Vorhandensein von verunreinigten oder gefährlichen Materialien oder Stoffen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, gearbeitet hat.
    4. Etwaige Schadensersatzansprüche sind unverzüglich nach Schadenseintritt schriftlich bei VMG geltend zu machen.
    5. Sind vom Kunden zur Verfügung gestellte oder vorgeschriebene Baustoffe oder Hilfsmittel mangelhaft, so haftet der Kunde für den daraus entstehenden Schaden.
    6. Die Folgen der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Entscheidungen, die nach dem Datum des Angebots in Kraft treten, gehen zu Lasten des Kunden.
    7. Die in diesen AGBs festgelegten Haftungsbeschränkungen für Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung oder grobe Fahrlässigkeit seitens VMG oder ihrer Mitarbeiter zurückzuführen ist.
    8. Der Kunde stellt VMG von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf Schäden beziehen, die diese infolge der Anwendung von Konzepten, Empfehlungen oder sonstigen Leistungen von VMG an den Kunden erlitten haben oder die durch von VMG gelieferte, entworfene oder bearbeitete fehlerhafte Produkte oder durch von VMG zur Verfügung gestelltes Personal verursacht wurden, es sei denn, VMG haftet für diese Schäden gemäß Artikel 16 und der Kunde hat diesen Schaden dem Geschädigten ersetzt.
    9. Die von VMG gemäß dieser Ziffer 15 gewährten Entschädigungen gelten ausschließlich und anstelle aller anderen Entschädigungen oder Garantien, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich der stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck.
    10. Der Kunde ist verpflichtet, VMG von Ansprüchen im Zusammenhang mit Schäden freizustellen, die VMG nicht zuzurechnen sind.
    11. Geistiges Eigentum und Urheberrechte
    12. Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich der Urheberrechte an den Produkten, einschließlich eventuell gelieferter Software oder elektronischer Steuerungen, sowie die Rechte am Handelsnamen, Warenzeichen, Skizzen, Know-how usw. verbleiben bei VMG. Sofern nicht von VMG schriftlich unter Angabe der zulässigen Zwecke genehmigt, hat der Kunde weder das Recht, geistiges Eigentum von VMG zu nutzen oder zu kopieren, noch das Recht, Produkte von VMG ganz oder teilweise zu kopieren. Der Kunde wird sich jeder Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von VMG enthalten.
    13. Alle von VMG zur Verfügung gestellten Konzepte, Skizzen, Berechnungen, Zeichnungen, Modelle und Prospekte sind ausschließlich zur Verwendung durch den Kunden bestimmt und dürfen vom Kunden ohne vorherige Zustimmung von VMG nicht vervielfältigt, weiterverkauft, angepasst, verändert, kopiert, reproduziert, veröffentlicht oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden, es sei denn,aus der Art der verkauften Produkte oder der zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich etwas anderes. Der Kunde wird die vorgenannten Informationen unverzüglich nach einer ersten Aufforderung durch VMG an VMG zurückgeben.
    14. VMG wird alleiniger Inhaber und übernimmt das alleinigePatentrechtan dem während der Durchführung eines Vertrages entwickelten speziellen Know-how, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 
    15. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Artikel verwirkt der Kunde gegenüber VMG eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,00 EUR und 1.000,00 EUR für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts von VMG auf vollständigen Schadenersatz.
    16. Eigentumsvorbehalt
    17. Alle von VMG gelieferten Produkte, unabhängig davon, ob sie verarbeitet oder montiert wurden, bleiben Eigentum von VMG, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen aus sämtlichen mit VMG geschlossenen Verträgen erfüllt hat, soweit dies nach dem Recht des Ortes, an dem sich der Liefergegenstand befindet, zulässig ist. Wenn nach diesem Recht ein Eigentumsvorbehalt nicht möglich ist, es VMG aber erlaubt, sich andere Rechte an den Produkten vorzubehalten, kann VMG alle Rechte dieser Art ausüben. Der Kunde ist verpflichtet, an den Maßnahmen mitzuwirken, die VMG zum Schutz des Eigentumsvorbehalts oder der an dessen Stelle tretenden Rechte an den Produkten trifft.
    18. An den gelieferten Produkten wird ein stilles Pfandrecht bestellt, das erlischt, sobald der Kunde alle seine Verpflichtungen aus allen mit VMG geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
    19. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und auf erstes Anfordern der VMG Einsicht in die betreffende Versicherungspolice zu gewähren. Der vom Versicherer gezahlte Schadenersatz ersetzt die vorgenannten Produkte und fällt VMG zu.
    20. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Produkte zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
    21. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte pfänden oder Rechte an ihnen begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, VMG so schnell wie möglich von diesem Umstand zu unterrichten.
    22. Für den Fall, dass VMG ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Kunde VMG oder von VMG zu benennenden Dritten hiermit seine bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, die Orte, an denen sich die Produkte von VMG befinden, zu betreten und diese Produkte zurückzuholen.
    23. Geheimhaltung
    24. Der Kunde erkennt an, dass alle technischen, kaufmännischen und finanziellen Informationen, die VMG dem Kunden offenbart, vertrauliche Informationen über VMG darstellen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben oder sie für andere Zwecke zu verwenden, welche die Parteien im Rahmen des betreffenden Vertrages vereinbart haben.   
    25. Sonstiges
    26. Im Falle einer Abweichung zwischen den Bedingungen des Vertrages und den Bedingungen, wie sie im Angebot und/oder den Allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegt sind, haben die Bedingungen des Vertrages Vorrang.
    27. Die englischsprachige Version dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist die einzig verbindliche Version.
    28. Im Falle einer Abweichung zwischen dem niederländischen Text und einer Übersetzung ist der englische Text maßgebend.
    29. Weder die Rechte noch die Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VMG ganz oder teilweise abgetreten, übertragen oder anderweitig veräußert werden. VMG ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten. Alle Verweise auf VMG schließen dann den betreffenden Rechtsnachfolger ein.
    30. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
    31. Alle Verträge zwischen VMG und dem Kunden und alle daraus entstehenden Streitigkeiten unterliegen dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    32. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ergeben, werden in erster Instanz durch das zuständige Gericht in 's-Hertogenbosch, Niederlande, entschieden. VMG ist jedoch berechtigt, alle Streitigkeiten an das nach dem Gesetz zuständige Gericht oder an ein Schiedsgericht zu richten.